I.
Allgemeines
1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma
Pritschet GmbH erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden
Bedingungen, die durch Auftragserteilung an die Firma
Pritschet GmbH ausdrücklich anerkannt werden.
2. Vereinbarungen, durch die vorliegende Geschäftsbedingungen
abgeändert werden, werden erst verbindlich, wenn sie
durch die Firma Pritschet GmbH schriftlich bestätigt
worden sind.
3. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart wurden. Entgegenstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Vertragspartner wird hiermit
- auch für die Zukunft – widersprochen.
4. Der Käufer hat sich vor dem Abfüllen vom Stand der
Kontrolluhren überzeugt. Die umseitigen Ölmengen werden
als richtig anerkannt.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote der Firma Pritschet GmbH sind freibleibend.
Lieferverträge kommen erst mit der Annahme oder der
Ausführung der Bestellung zustande.
2. Entstehen nachträglich begründete Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Kunden, so sind wir zum Rücktritt
berechtigt, es sei denn, dass uns Sicherheit geleistet
oder Barzahlung bei Lieferung vor Übergabe der Ware
des Käufers angeboten wird.
III. Preise und Leistungszeit
1. Soweit kein Preis für die Ware vereinbart ist, erfolgt
die Berechnung nach den am Versandtage für die gelieferten
bzw. abgenommenen Mengen und Produkte allgemein bei
dem Verkäufer gültigen Preise. Wenn nicht anderes vereinbart,
verstehen sich die angegebenen Preise ohne Umsatzsteuer,
die mit dem jeweils gültigen Satz gesondert berechnet
wird.
2. Dem vereinbarten Preis liegt die Bestellmenge zugrunde.
Bei niedrigeren oder höheren Liefermengen erhöht oder
ermäßigt sich der Preis nach den jeweils am Tage der
Bestellung geltenden Staffelpreisen der Firma Pritschet
GmbH. Somit gilt als Berechnungsgrundlage die beim Käufer
abgefüllte Menge – nicht die bestellte Menge. Zusätzlich
gilt bei Lieferungen: werden Frachten, Zölle, Steuern
oder dgl. nach Vertragsschluss erhöht, neu eingeführt,
ermäßigt oder fallen sie weg, dann erhöht oder ermäßigt
sich der Kaufpreis entsprechend. Für bestimmte Temperaturen
der Ware wird nicht gehaftet.
3. Für die Mengenfeststellung ist bei Lieferung in Tankwagen,
Fässern, Kannen und sonstigen Gebinden das auf dem Abgangslager
des Verkäufers durch Verwiegung oder Vermessung ermittelte
Gewicht/ Volumen maßgebend, soweit nicht bei Lieferung
durch Tankwagen das Volumen am Empfangsort mittels geeichter
Messvorrichtung am Tankwagen festgestellt wird.
4. Genannte Liefertermine gelten nur ungefähr, es sei
denn, ein Liefertermin wurde ausdrücklich zugesichert.
5. Lieferverzögerungen können auch bei zugesicherten
Lieferterminen nicht beanstandet werden, wenn die Verzögerung
auf einen von uns nicht vorhersehbaren Ausfall von Personal
oder Betriebsmittel zurückzuführen ist. Schadensersatzansprüche
stehen dem Kunden nicht zu.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher,
auch künftiger Forderungen einschließlich des zu Gunsten
der Firma Pritschet GmbH bestehenden Saldos bei laufender
Rechnung, Eigentum der Firma Pritschet GmbH.
2. Bei nachhaltigem Zahlungsverzug des Käufers sind
wir berechtigt, alle Forderungen, auch gestundete Forderungen,
gegen den Käufer sofort fällig zu stellen. Außerdem
können wir in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten und
weitere Lieferungen von Vorauskasse abhängig machen.
Dies gilt auch bei sonstigen wesentlichen Änderungen
der wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnisse des
Käufers.
3. Der Eigentumsvorbehalt erlischt weder durch Verbindung,
Vermischung noch durch Verarbeitung, vielmehr wird die
Firma Pritschet GmbH hierbei Miteigentümer an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu
den anderen Waren zum Zeitpunkt der Verbindung, Vermischung
oder Verarbeitung.
4. Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Firma Pritschet
GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch die Firma
Pritschet GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es
sei denn der Rücktritt wird ausdrücklich erklärt. Für
den Fall der Rücknahme verzichtet der Vertragspartner
bereits jetzt auf Einwendungen und Gegenansprüche und
gestattet der Firma Pritschet GmbH bereits jetzt den
Zugang zu seinen Lagerräumen und Tankeinrichtungen.
V. Haftung
1. Die Firma Pritschet GmbH schuldet grundsätzlich Ware
mittlerer Art und Güte. Soweit technisch bedingte Qualitätsschwankungen
in einem handelsüblich zulässigen Rahmen auftreten,
wird Qualität im Bereich dieser Schwankungen geschuldet.
2. Die Firma Pritschet GmbH haftet nicht für Schäden,
die durch Verfeuerung der Ware in dafür nicht vorgesehenen
Anlagen entstehen.
3. Ansprüche auf Ersatz eines Schadens sind ausgeschlossen,
soweit sie nicht auf der Firma Pritschet GmbH zurechenbaren
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
4. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Tanks, Anschlüsse
und Befüllleitungen des Käufers auf vorschriftsmäßige
Eignung und Fassungsvermögen zu überprüfen.
VI. Aufrechnung
Eine Aufrechnung des Vertragspartners mit anderen als
rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen
ist ausgeschlossen.
VII. Zahlung
1. Zahlungen sind sofort ohne Abzug zu leisten. Bei
Erstellung einer Rechnung gilt ungeachtet des Rechnungsdatums
das Lieferdatum als Datum der Fälligkeit.
2. Bei Zielüberschreitung ist der Kaufpreis in banküblicher
Höhe, mindestens aber mit 5,00% über dem EZB-Basiszins
zu verzinsen.
VIII. Kundendaten
Im Rahmen des Geschäftsverkehrs anfallende Daten werden
von der Firma Pritschet GmbH gespeichert und automatisch
verarbeitet, soweit dies betrieblich notwendig ist.
Der Vertragspartner erklärt sich hiermit ausdrücklich
einverstanden.
IX. Hinweispflichten bei der Abgabe von leichtem
Heizöl
Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als
Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche
Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der
Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede
andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche
Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr
zuständiges Hauptzollamt.
X. Widerrufsrecht
Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche
Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht,
weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der
Ausschlussgrund des Paragraphen 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB
anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss
des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht
widerrufen.
Der Preis der Ware hängt von Schwankungen auf dem Finanzmarkt ab, auf die der Unternehmer (Heizölhändler)
keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können.
Für gewerblich handelnde Käufer besteht generell kein Widerrufsrecht.
Im Falle einer Stornierung wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 250,00 inkl. MwSt. fällig.
XI. Tanks und Tankanlagen
Wir setzen voraus, dass die Tankanlage des Kunden den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Nur diese Tankanlagen
werden von uns befüllt. Sollte dies nicht möglich sein, werden 180.- Euro (incl.19%) Unkosten in Rechnung
gestellt. Jede weitere Anfahrt wird mit zusätzlichen 180.- Euro (incl.19%) berechnet.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis:
Pistolenbefüllungen werden von uns nicht ausgeführt.
XII. Liefertermine
Liefertermine werden ausschließlich per E-Mail vergeben. Die Bestelldaten des Kunden betreffend Uhrzeit, Tag und der
Größe des Tankwagens sind bindend bei der Terminvergabe. Abweichungen von diesen Bestelldaten seitens des Kunden
können nicht berücksichtigt werden, davon ausgenommen sind unvorhersehbare Ereignisse. Für nicht wahrgenommene
Liefertermine werden 180.- Euro (incl.19%) als Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt.
XIII. Private Zufahrten
Private Zufahrten werden nur mit Zustimmung bzw. auf Anordnung des Hauseigentümers oder Mieters des betreffenden
Objekt befahren. Dies bestätigen Eigentümer oder Mieter schriftlich und willigen ein eventuelle Schäden selbst
zu tragen. Sollte jedoch aufgrund der Beurteilung unseres Fahrpersonal das Befahren unmöglich erscheinen, wird
eine Unkostenpauschale von 180.- Euro (incl.19%) in Rechnung gestellt.
XIV. Sonstiges
1. Es wird empfohlen für den Fall einer Heizölbewirtschaftung,
die Rechnung als Bezugsmengennachweis vier Jahre lang
aufzubewahren.
2. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des
Käufers ist der Sitz des Verkäufers, für die Lieferung
das Abgangslager des Verkäufers.
3. Gerichtsstand für beide Teile ist, wenn der Käufer
Vollkaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen
des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt, der Sitz des Verkäufers.
Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
4. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
lässt die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen
unberührt.
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